Alles zur Wahl unserer Kirchenbevollmächtigten

von Anne Breiling

In diesem Herbst 2026 finden in allen Gemeinden der Evangelisch–Lutherischen Kirche Finnlands Gemeindewahlen statt. Dabei werden die Mitglieder der Kirchenbevollmächtigtenversammlung (KBV) gewählt — des „Parlaments“ der Gemeinde. Die KBV entscheidet über zentrale Fragen des Gemeindelebens und der zukünftigen Entwicklung unserer Gemeinde.

 

 

Bekanntmachung zur Liste der Wahlberechtigten 

Am 15. November 2026 finden auch in der Deutschen Evangelisch–Lutherischen Gemeinde in Finnland Gemeindewahlen statt, bei denen die Mitglieder unserer Versammlung der Kirchenbevollmächtigten (KBV) gewählt werden. Die Liste der Wahlberechtigten kann unter Aufsicht von Wahlvorstandsmitgliedern am Mittwoch, 2. September 2026, von 10–14 Uhr, und am Donnerstag, 3. September 2026, von 15–19 Uhr, im Gemeindesekretariat, Bernhardinkatu 4, 00130 Helsinki, eingesehen werden.

Als Wahlberechtigte werden in der Liste der Wahlberechtigten alle Gemeindeglieder aufgeführt, die bis zum 15.11.2026 das 16. Lebensjahr vollendet haben und am 15.8.2026 als anwesende Mitglieder dieser Gemeinde eingetragen sind.  

Einen Antrag auf Berichtigung des Wahlberechtigtenverzeichnisses kann jeder stellen, der der Ansicht ist, dass er zu Unrecht nicht im Wahlberechtigtenverzeichnis geführt wurde oder dass der ihn betreffende Eintrag im Wahlverzeichnis fehlerhaft ist. Der Berichtigungsantrag muss schriftlich erfolgen und bis 16 Uhr eingereicht werden. am 7. September 2026 an das Gemeindesekretariat, Adresse Bernhardinkatu 4, 00130 Helsinki. Über die Korrekturbedarfe wird der Wahlvorstand in seiner Sitzung am 1. Oktober 2026 beraten.  

Helsinki 21.5.2026  

Im Namen des Wahlvorstands,
Thomas Lindner, Vorsitzender 


Wer kann kandidieren?

Als Kandidatinnen und Kandidaten können alle konfirmierten Gemeindeglieder aufgestellt werden, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und vor dem 15. August 2026 Mitglied der Gemeinde geworden sind.

 

Bekanntmachung zur Kandidatenaufstellung

In der Deutschen Evangelisch–Lutherischen Gemeinde in Finnland finden gemäß Kapitel 9 § 9 Abs. 2 des Kirchengesetzes am 15.11.2026 Gemeindewahlen statt. Dabei werden für die vierjährige Amtsperiode ab Beginn des Jahres 2027 insgesamt 15 Mitglieder für die Kirchenbevollmächtigtenversammlung (KBV) gewählt.

Gemäß Kapitel 9 §§ 2 und 3 des Kirchengesetzes ist für das oben genannte Ehrenamt wählbar, wer

  1. spätestens am 15.9.2026 als anwesendes Mitglied dieser Gemeinde eingetragen ist,
  2. spätestens am 15.9.2026 konfirmiert wurde und spätestens am 15.11.2026 das 18. Lebensjahr vollendet,
  3. für seine christliche Überzeugung bekannt ist,
  4. nicht entmündigt ist,
  5. seine/ihre schriftliche Zustimmung zur Kandidatur gegeben hat,
  6. weder Amtsträger noch Arbeitnehmer im Dienst dieser Gemeinde ist.

Die Gründungsunterlagen der Kandidatenvereinigung einschließlich Anlagen für die genannte Wahl sind spätestens bis zum 15.9.2026 um 15 Uhr im Gemeindesekretariat der Gemeinde, Bernhardinkatu 4, 00130 Helsinki, einzureichen. Das Gemeindesekretariat ist Montag bis Mittwoch von 10–14 Uhr sowie am 15.9.2026 von 10–16 Uhr geöffnet.

Die Unterlagen zur Gründung einer Kandidatenvereinigung einschließlich Anhängen sind im Gemeindesekretariat sowie auf der Webseite evl.fi/plus erhältlich.

Helsinki, den 21.5.2026

Im Namen des Wahlvorstands,
Anne Breiling, Gemeindesekretärin
Thomas Lindner, Vorsitzender


Gemeindewahlen 2026: Wichtige Termine • Viktiga datum • Tärkeitä päivämääriä

In diesem Herbst 2026 finden in allen Gemeinden der Evangelisch–Lutherischen Kirche Finnlands Gemeindewahlen statt. Dabei werden die Mitglieder der Kirchenbevollmächtigtenversammlung (KBV) gewählt — des „Parlaments“ der Gemeinde. Die KBV entscheidet über zentrale Fragen des Gemeindelebens und der zukünftigen Entwicklung unserer Gemeinde.

Die Kirchenbevollmächtigtenversammlung (KBV) ist das „Parlament“ unserer Gemeinde. Alle vier Jahre werden ihre Mitglieder in allen Gemeinden in Finnland gleichzeitig gewählt. Die KBV entscheidet unter anderem über die Gemeindestrategie, wichtige Projekte und Schwerpunkte der Gemeindearbeit, die Zusammensetzung weiterer Gremien und Beiräte der Gemeinde, und grundlegende Fragen zur Entwicklung unserer Gemeinde.

Wer darf wählen?

Alle konfirmierten Gemeindeglieder, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind und vor dem 15.8.2026 Mitglied der Gemeinde geworden sind.

Wie kann ich wählen?

Vom 3.–7.11.2026 kann man in allen Wahllokalen der Finnischen Kirche in Finnland seine Stimme abgeben. Wenn gewünscht, kann auch von zu Hause gewählt werden — bitte dazu direkt Kontakt mit unserem Diakon Timo Sentzke aufnehmen. Und am Wahltag, 15.11.2026, von 12–20 Uhr, in der eigenen Gemeinde.

Und wer kann kandidieren?

Alle konfirmierten Gemeindeglieder, die spätestens am Wahltag 18 Jahre alt sind. Die Kandidatenaufstellung endet 15.9.2026 um 15 Uhr. Auch eine Mitarbeit in anderen Gremien und Ausschüssen der Gemeinde ist möglich — etwa im Kirchenrat, im Bauausschuss, im Jugend–, Kultur– oder Kirchenmusikausschuss.


Weitere Information, Beratung und Formulare zur Kandidatur gibt es im Gemeindesekretariat in Helsinki bei Anne Breiling, anne.breiling@evl.fi, Telefon 050 532 1975.

Faltblatt mit Information zur Wahl der Kirchenbevollmächtigten (PDF)

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